Auf faire, verantwortungsvolle Weise
rechtliche Streitigkeiten außergerichtlich beilegen

Mediation

Mediation ist ein im Mediationsgesetz festgeschriebenes, von Gerichten zunehmend gefordertes und praktiziertes, kostengünstiges Verfahren zur Lösung von Streitigkeiten, die herkömmlich für die Streitenden durch Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen ausgetragen und oftmals von Gerichten nach einem Prozess mit einem Urteil entschieden werden.
Fast alle strittigen Themen, die einen rechtlichen Bezug aufweisen, können zeitnah im Rahmen weniger Mediationssitzungen zur Zufriedenheit der am Konflikt Beteiligten einer rechtsverbindlichen, einvernehmlichen Lösung zugeführt werden. Voraussetzung hierfür ist die Lenkung des Verfahrens durch einen hierfür ausgebildeten, kompetenten Mediator/Mediatorin als neutrale Vermittlungsinstanz.

Als Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin trage ich dafür Sorge, dass sich die Konfliktparteien als gleichwertige Verhandlungspartner gegenübertreten, und unterstütze sie professionell darin, ihren Konflikt selbstbestimmt einer für die Parteien als gerecht empfundenen Lösung zuzuführen. Ich wirke darauf hin, dass die Beteiligten wieder ins Gespräch kommen und gegenseitiges Verständnis aufbauen, um dann in konstruktiven, zukunftsorientierten Verhandlungen interessengerechte Lösungen für die Konfliktthemen zu erarbeiten.

Meine Vorgehensweise folgt dabei einem hierfür entwickelten streng strukturierten alternativen Konfliktlösungsverfahren. Das heißt, Verhandlungen mit der Gegenseite werden auch in schwierigen Fällen möglich, weil sie in einer festgelegten Form geführt werden, die ich als Mediatorin vorgebe und gestalte. Das Ergebnis ist in der Regel ein Vertrag in der Form einer Abschlussvereinbarung, die oftmals notariell zu beurkunden ist.